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Dennis Fleischmann
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KfW Heizungsförderung 2025: Bis zu 70 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungen

Lesedauer 5 Min. Zuletzt aktualisiert: 08. März 2025

Einleitung

Die KfW-Förderung für Heizungen bleibt auch 2025 eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Heizungsanlagen modernisieren und auf nachhaltige Technologien umstellen möchten. Der Staat stellt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bereit, um den Einbau energieeffizienter Heizsysteme zu erleichtern. Dabei gibt es einige Änderungen, die Unternehmen und Haushalte beachten sollten.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die KfW-Heizungsförderung 2025, die höchstmöglichen Zuschüsse, die Voraussetzungen für die Antragstellung sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Heizungen fördert die KfW?

Die KfW bezuschusst den Austausch ineffizienter Heizungen sowie den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizsysteme. Dazu gehören:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets)
  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater

Voraussetzung ist, dass die neue Heizungsanlage den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäude erhöht und dass eine Optimierung des Heizsystems durchgeführt wird (z. B. hydraulischer Abgleich).

Welche KfW-Zuschüsse sind möglich?

Die Heizungsförderung der KfW setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 70 % der Investitionskosten. Folgende Förderungen sind kombinierbar:

  • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten
  • Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den Austausch alter ineffizienter Heizungen (z. B. Öl-, Kohle-, Gasheizungen)
  • Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
  • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € für emissionsarme Biomasseanlagen

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Die KfW berücksichtigt Investitionskosten bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Beim maximalen Förderbetrag von 70 % ergibt sich eine maximale Zuschusshöhe von 21.000 Euro. Mit dem Emissionsminderungszuschlag sind sogar bis zu 23.500 Euro möglich.

Zusätzlich gibt es einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit günstigen Zinssätzen für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro.

Wer bekommt 70 % Förderung für Heizungen?

Die maximale Förderhöhe von 70 % können nur bestimmte Antragsteller erreichen. Dazu gehören:

  • Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro (Einkommensbonus)
  • Eigentümer, die alte ineffiziente Heizungen ersetzen (Klimageschwindigkeitsbonus)
  • Nutzer besonders effizienter Heizsysteme (Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen)

Welche Nachweise sind für die KfW-Heizungsförderung erforderlich?

Für die Antragstellung und Auszahlung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieberater oder Fachunternehmen
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen
  • Technische Datenblätter der neuen Heizungsanlage
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der alten Heizungsanlage
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach Umsetzung der Maßnahme

Wie kann ich einen Antrag auf Heizungsförderung bei der KfW stellen?

  1. Bestätigung zum Antrag einholen (von einem Energieberater oder Fachunternehmen)
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen (unter Vorbehalt der Förderzusage)
  3. Zuschuss online bei der KfW beantragen (über das Kundenportal "Meine KfW")
  4. Maßnahmen durchführen lassen (innerhalb von 36 Monaten)
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Kann ich die KfW-Förderung selbst beantragen?

Ja, Privatpersonen können den Antrag selbst online im Kundenportal "Meine KfW" stellen. Unternehmen und Vermieter benötigen meist eine Fachplanung durch einen Energieberater.

Wann muss die KfW-Förderung beantragt werden?

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Erst nach der Bewilligung durch die KfW darf mit dem Heizungstausch begonnen werden.

Wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizung?

Die Beantragung erfolgt online im Kundenportal "Meine KfW" unter der Fördernummer 458 (BEG Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude).

Wie beantrage ich den Einkommensbonus bei der KfW für die Heizungsförderung?

Der Einkommensbonus wird bei der Antragstellung automatisch berücksichtigt, wenn ein Nachweis über das zu versteuernde Einkommen (z. B. Steuerbescheid) eingereicht wird.

Fazit

Die KfW-Heizungsförderung 2025 bietet eine großartige Möglichkeit, Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umzustellen und von hohen Zuschüssen zu profitieren. Besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen und Unternehmen mit Energieauditpflicht sollten die aktuellen Förderkonditionen nutzen, um langfristig Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wer eine Modernisierung plant, sollte frühzeitig einen Antrag stellen, da sich die Bedingungen in Zukunft ändern könnten.


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