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Energieberatung mit einem Ansprechpartner – von der Förderung bis zur Abnahme

Wohn- & Nichtwohngebäude · Berechnung nach GEG und DIN V 18599

Im Erstgespräch erfahren Sie, welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt und was der nächste sinnvolle Schritt ist.

Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Alles in einer Hand: Aufnahme, Berechnung, Antrag und Nachweis
  • Sanierungsfahrplan (iSFP): Reihenfolge statt Einzelentscheidungen
  • Anträge bei KfW und BAFA: Unterlagen von uns, fristgerecht eingereicht
  • Gelistete Energieeffizienz-Experten: eingetragen in die Expertenliste des Bundes

Womit wir Eigentümer und Unternehmen unterstützen

Von der ersten Einschätzung über den Förderantrag bis zum Nachweis nach der Baumaßnahme – jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen oder im Paket.

Welches Förderprogramm passt zu welchem Vorhaben?

Die Programme schließen sich nicht aus: Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Steuerermäßigung lassen sich in der richtigen Reihenfolge kombinieren. Wo die Grenzen liegen, zeigt die Übersicht.

KfW
Heizungsförderung
BAFA
Einzelmaßnahmen
BAFA Einzelmaßnahmen
mit iSFP
KfW
Effizienzhaus
Steuer
(§ 35c EStG)
Förderfähige Kosten 30.000 € 30.000 € 60.000 € 120.000 - 150.000 € 200.000 €
Fördersätze 30 - 70 % 15 % 20 % 5 - 35 % 20 %
Maximaler Vorteil 9.000 - 21.000 € 4.500 € 12.000 € 6.000 - 52.500 € 40.000 €
Antrag nach Auftrag, vor Einbau vor Maßnahmenbeginn vor Maßnahmenbeginn vor Maßnahmenbeginn mit der Steuererklärung
Energieberater nötig ja (Bestätigung) ja ja (iSFP) ja Fachunternehmerbescheinigung

KfW Heizungsförderung

Förderfähige Kosten
30.000 €
Fördersatz
30 - 70 %
Maximaler Vorteil
9.000 - 21.000 €
Antrag
nach Auftrag, vor Einbau
Energieberater nötig
ja (Bestätigung)

BAFA Einzelmaßnahmen

Förderfähige Kosten
30.000 €
Fördersatz
15 %
Maximaler Vorteil
4.500 €
Antrag
vor Maßnahmenbeginn
Energieberater nötig
ja

BAFA Einzelmaßnahmen mit iSFP

Förderfähige Kosten
60.000 €
Fördersatz
20 %
Maximaler Vorteil
12.000 €
Antrag
vor Maßnahmenbeginn
Energieberater nötig
ja (iSFP)

KfW Effizienzhaus

Förderfähige Kosten
120.000 - 150.000 €
Fördersatz
5 - 35 %
Maximaler Vorteil
6.000 - 52.500 €
Antrag
vor Maßnahmenbeginn
Energieberater nötig
ja

Steuer (§ 35c EStG)

Förderfähige Kosten
200.000 €
Fördersatz
20 %
Maximaler Vorteil
40.000 €
Antrag
mit der Steuererklärung
Energieberater nötig
Fachunternehmerbescheinigung

Zuschuss und Steuerermäßigung sind für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig nutzbar – über mehrere Maßnahmen verteilt dagegen schon. Genau diese Aufteilung planen wir im Erstgespräch mit Ihnen.

Das steckt in einem Auftrag

  • Aufnahme des Gebäudes vor Ort, mit Fotos und Maßen
  • Bilanz nach DIN V 18599 für Ist- und Zielzustand
  • Maßnahmenvorschläge mit Einsparung und Reihenfolge
  • Prüfung aller infrage kommenden Förderprogramme
  • Antragstellung bei KfW und BAFA, mit allen Bestätigungen
  • Baubegleitung und Verwendungsnachweis nach Abschluss

In vier Schritten zum Sanierungsfahrplan

Schritt 1: Telefonat und Angebot

Wir klären, was Sie vorhaben und welche Unterlagen vorliegen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot – mit dem Förderanteil bereits abgezogen.

Schritt 2: Aufnahme vor Ort

Ein Berater aus Ihrer Region nimmt Gebäudehülle und Anlagentechnik auf. Der Termin dauert je nach Objekt ein bis drei Stunden.

Schritt 3: Berechnung und Varianten

Wir rechnen Ihr Gebäude im Ist-Zustand und jede Maßnahme als eigene Variante. So sehen Sie schwarz auf weiß, was ein Schritt tatsächlich bringt.

Schritt 4: Besprechung und Antrag

Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch, legen die Reihenfolge fest und stellen die Förderanträge, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

So erreichen Sie uns – und wer sich meldet

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann, Ansprechpartner der FS Energieberater GmbH
Energie-Effizienz-Experte (BAFA & KfW gelistet)
FS Energieberater GmbH
Angelika-Machinek-Straße 14
60486 Frankfurt am Main

Mo bis Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 10:00 - 15:00 Uhr

Kostenfreie Rufnummer:
  • Berater aus Ihrer Region
  • Anträge bei KfW und BAFA
  • Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Festpreis vor der Beauftragung

Den Vor-Ort-Termin übernimmt ein Berater aus Ihrer Region, die Auswertung und die Anträge laufen über unser Büro.

Anfrage an unser Büro

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Häufige Fragen zur Energieberatung

Sie erhalten eine Bilanz Ihres Gebäudes und eine Rangfolge der Maßnahmen: welche zuerst, welche später, welche gar nicht. Daraus ergeben sich der Förderantrag und die Reihenfolge, in der Sie Handwerker beauftragen sollten.

Der Vor-Ort-Termin ist meist innerhalb von zwei bis vier Wochen möglich. Die Auswertung liegt in der Regel zwei bis drei Wochen später vor. Bei fristgebundenen Förderanträgen beschleunigen wir diesen Ablauf.

Für Zuschüsse von KfW und BAFA ja: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein und ein gelisteter Energieeffizienz-Experte muss ihn bestätigen. Wer erst beauftragt und dann an die Förderung denkt, verliert sie.

Hilfreich sind Grundrisse oder Baupläne, Angaben zu Baujahr und früheren Sanierungen sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Fehlt etwas, nehmen wir die Werte beim Termin selbst auf.

Der Verbrauchsausweis rechnet mit den Abrechnungen der Vergangenheit und hängt damit am Heizverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung der Bauteile und der Anlagentechnik; bei älteren kleinen Wohngebäuden ist er vorgeschrieben.

Häufig ja, aber nicht immer ohne Vorarbeit. Entscheidend sind die nötige Vorlauftemperatur und die Heizflächen. Wir rechnen die Heizlast und sagen Ihnen, ob zuerst gedämmt oder die Heizkörper getauscht werden sollten.

Programme lassen sich über verschiedene Maßnahmen hinweg kombinieren, für dieselbe Maßnahme dagegen nicht doppelt. Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG schließen sich pro Maßnahme aus.

Das GEG verlangt unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Dämmung von Leitungen in unbeheizten Räumen und den Austausch sehr alter Heizkessel. Nach einem Eigentümerwechsel gilt dafür eine Frist von zwei Jahren.

Nein. Wir erhalten für keine Empfehlung eine Provision und vertreiben keine Anlagen oder Baustoffe. Damit können wir auch von einer Maßnahme abraten, wenn sie sich nicht rechnet.
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