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Dennis Fleischmann
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Energieberatung für Unternehmen: Gesetzliche Pflichten und Fördermöglichkeiten 2025

Lesedauer 5 Min. Zuletzt aktualisiert: 08. März 2025

Einleitung

Im Zuge der Energiewende und der steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz stehen Unternehmen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu agieren. Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Pflichten, die verschiedenen Module der Bundesförderung für Energieberatung sowie die verfügbaren Fördermittel für Unternehmen im Jahr 2025.

Gesetzliche Pflichten für Unternehmen im Bereich Energieeffizienz

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig zu überprüfen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße und Energieverbrauch.

Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (Nicht-KMU) gelten, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Dieses Audit dient dazu, den Energieverbrauch zu analysieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Anforderungen an ein solches Energieaudit sind in der DIN EN 16247-1 festgelegt.

Mit der geplanten Novelle des EDL-G, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll, wird der verpflichtete Adressatenkreis unabhängig vom KMU-Status durch die Höhe des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens bestimmt. Der Schwellenwert für die Verpflichtung nach dem EDL-G wird mit 2,77 GWh/a festgelegt, wodurch sich der Fokus auf energieintensive Unternehmen richtet.

Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erweitert die Anforderungen des EDL-G. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr Umsetzungspläne für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Um Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen, bietet die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme an. Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme umfasst drei Module, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Dieses Modul fördert Energieaudits nach DIN EN 16247, die darauf abzielen, den Energieverbrauch eines Unternehmens systematisch zu erfassen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Die Förderung beträgt 50 % des Beratungshonorars, wobei die maximale Förderhöhe von den jährlichen Energiekosten abhängt:

  • Jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto): Maximal 3.000 Euro Förderung.
  • Jährliche Energiekosten bis 10.000 Euro (netto): Maximal 600 Euro Förderung.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

In diesem Modul werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert. Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen, um Effizienzpotenziale optimal auszuschöpfen. Wichtig ist, dass mit der Beratung nicht vor Bewilligung begonnen werden darf.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, die Eignung von Contracting-Modellen für ihre Energieeffizienzmaßnahmen zu prüfen. Eine Contracting-Orientierungsberatung kann helfen, Investitionen in Energieeffizienz ohne eigene Kapitalbindung umzusetzen, indem ein externer Dienstleister die Planung, Finanzierung und Umsetzung übernimmt.

Fördermittel für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen

Neben der Förderung der Energieberatung selbst stehen Unternehmen auch Mittel für die Umsetzung identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Unternehmen bei der Sanierung von Gebäuden, um dauerhaft Energiekosten zu sparen und das Klima zu schützen. Es gibt zwei Hauptansätze:

  1. Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt, wie ein Gebäude entweder schrittweise modernisiert oder durch eine umfassende Sanierung den Standard eines BEG-Effizienzgebäudes erreicht.
  2. Neubauberatung: Wird gefördert, wenn sie auf ein bundesgefördertes Effizienzhaus abzielt.

Die Förderhöhe beträgt 50 % des Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro, abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes:

  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Maximal 850 Euro Zuschuss.
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Maximal 2.500 Euro Zuschuss.
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Maximal 4.000 Euro Zuschuss.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Dieses Programm fördert Investitionen in energieeffiziente Anlagen und Prozesse. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über die Basisförderung Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Kategorien gehören, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Voraussetzung ist, dass der Bedarf an Endenergie durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % reduziert wird.

Praxisnahe Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und von den verfügbaren Förderungen zu profitieren, sollten Unternehmen folgende Schritte berücksichtigen:

  1. Energieverbrauch analysieren: Ermitteln Sie den durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch Ihres Unternehmens, um festzustellen, welche gesetzlichen Pflichten für Sie gelten.
  2. Energieaudit durchführen: Lassen Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen.

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