Energieberatung Barsbüttel

Wohngebäude, Nichtwohngebäude(Gewerbe) / Baubegleitung, Energieaudit

Energieberatung
  • Staatlich zertifizierte Energieberater & Ingenieure in Barsbüttel
  • Spezialisiert auf energetische Sanierungen und Neubau
  • Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude (NWG) nach DIN 18599
  • Fördermittelberatung für Barsbüttel und Schleswig-Holstein
  • KFW-Anträge für Heizungsförderung
  • BAFA-Anträge für Förderung von Einzelmaßnahmen
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831
  • Schnelle Terminvereinbarung in Barsbüttel und Umgebung
  • Energetische Kurzgutachten für Hauskauf

Energieberater Anfrage Barsbüttel

Logo 80 Millionen Energiewechsel Logo Deutschland machts effizient 1

Unser Büro bietet umfassende Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 und GEG an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Fördermittelberatung und der energetischen Ertüchtigung Ihres Bestandsgebäudes: Wir unterstützen Sie gezielt bei der Beantragung von Fördermitteln von KfW und BAFA sowie bei lokalen Programmen.

Unsere Leistungen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Wir bieten umfassende Beratung, Planung und Begleitung – alles aus einer Hand! Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Umsetzung und Förderung Ihrer Projekte.

Bundesministerium für Gesundheit
Beratung und Förderplanung
  • Fördermittelberatung: Wir prüfen Zuschüsse und Kredite (z. B. KfW, BAFA).
  • KfW/BAFA-Anträge: Unterstützung bei der Antragstellung.
  • Sanierungsfahrplan (iSFP): Ihr Leitfaden zur energetischen Modernisierung.
Bundesministerium für Gesundheit
Umsetzung und Baubegleitung
  • Baubegleitung: Qualitätskontrolle und Koordination während der Sanierung.
  • Heizlastberechnung: Effiziente Planung Ihrer Wärmeversorgung.
  • Energieeffizienzberatung: Optimierung geplanter Maßnahmen vor Ort.
KFW Förderung

Nachweise und Optimierung

  • Energieausweise: Rechtssicherer Nachweis über die Energieeffizienz.
  • Wärmebrückenberechnung: Minimierung von Energieverlusten.
  • Langfristige Förderbegleitung: Nachweise und Dokumentationen für Förderungen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
Energieberater Barsbüttel (Schleswig-Holstein)
E-Mail-Kontakt:
anfrage@fs-energieberater.de
Telefonkontakt:
0162 - 56 42 961
  • Unser Versprechen
  • Persönliche & individuelle Beratung
  • Zuverlässig
  • Staatlich Zertifizierte Energieberater
  • KfW & BAFA Anträge für Barsbüttel und Umgebung
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Zuschuss & Förderberatung
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FS Energieberater Barsbüttel

Mo bis Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

Welche Leistungen gibt es?

Die Energieberatung bietet ein vielfältiges Spektrum an Leistungen, um Gebäude energieeffizienter zu gestalten und langfristig Kosten zu senken.
Je nach den individuellen Zielsetzungen und den spezifischen Anforderungen eines Gebäudes können unterschiedliche Maßnahmen und Beratungsansätze sinnvoll sein.

Allgemeine Beratung

Energieberater unterstützen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fördermöglichkeiten, Sanierungen und Themen wie Schimmelvermeidung. Sie helfen, Lösungen zu finden und Fehler zu vermeiden – individuell und zielgerichtet.

Sanierungsfahrplan Einfamilienhauses

Individueller Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist dein Schritt-für-Schritt-Plan für die energetische Sanierung deines Gebäudes. Er wird staatlich gefördert und kann zusätzliche Fördermittel für deine Sanierungsmaßnahmen ermöglichen.

Eine Familie möchte ihr 1970 gebautes Einfamilienhaus energetisch modernisieren, um Heizkosten zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Sie entscheiden sich für die Dämmung der Außenwände mit einem hochwertigen Wärmedämmverbundsystem (WDVS).

Kostenaufstellung der Maßnahme

Posten Kosten
Vorbereitung (Gerüst, Schutzfolie) 5.000 €
Dämmmaterial (WDVS, 200 m² Fläche) 15.000 €
Arbeitskosten (Montage) 20.000 €
Endbearbeitung (Putz und Farbe) 4.000 €
Gesamtkosten: 44.000 €
Zusammenfassung:

Die Gesamtkosten für die Dämmung der Außenwände betragen 44.000 €. Diese umfassen die Vorbereitung, das Material, die Arbeitskosten und die Endbearbeitung.

Ohne Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 4.500 €
  • 44.000 € ➖ 4.500 € = 39.500 €
  • Fördergrenze: 30.000 €
  • Fördersatz: 15 %

Mit Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 8.800 €
  • 44.000 € ➖ 8.800 € = 35.200 €
  • Erhöhte Fördergrenze: 60.000 €
  • Fördersatz (inkl. iSFP-Bonus): 20 % (15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus)

Energetische Baubegleitung

Eine energetische Baubegleitung unterstützt die fachgerechte Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der Energieberater sorgt für die Qualitätssicherung und dokumentiert die Arbeiten gemäß den Vorgaben.

💡 Die BAFA fördert energetische Baubegleitung im Rahmen von Einzelmaßnahmen mit bis zu 50% der Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.

Fördermittelberatung

Mit der Fördermittelberatung erhalten Sie einen Überblick über mögliche Zuschüsse und Kredite von KfW, BAFA und anderen Institutionen. Lokale Förderungen können meist mit den Bundesweiten Programmen kombiniert werden.

KfW- und BAFA-Anträge

Energieberater sind Pflicht bei KfW- und BAFA-Förderungen. Als staatlich zugelassener Energieberater prüfen sie die Förderfähigkeit der Maßnahmen, erstellen maßgeschneiderte Energiekonzepte und begleiten die Antragstellung. So profitieren Bauherren und Eigentümer:innen von Zuschüssen wie z.B. für Heizungstausch, Dämmung oder Fensteraustausch. Dabei helfen sie Energiekosten einzusparen, steigern den Wert der Immobilie und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

Erstellung von Energieausweisen

Energieausweis Beispiel

Ein Energieausweis schafft Transparenz zur Energieeffizienz von Gebäuden. Man unterscheidet Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis: Ersterer stützt sich auf reale Verbrauchsdaten und ist bei größeren oder neueren Objekten zulässig. Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf und ist bei älteren, kleineren Gebäuden sowie Neubauten Pflicht.

Beim Verkauf, bei der Vermietung oder beim Neubau ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.

💡 Energieausweise geben Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie sind verpflichtend beim Verkauf, der Vermietung oder dem Neubau und bieten Transparenz für Eigentümer und Nutzer.

Heizlastberechnung

Eine präzise Heizlastberechnung bildet die Basis für eine effiziente Heizungsplanung. Energieberater analysieren dabei die baulichen Gegebenheiten, ermitteln den Wärmebedarf und empfehlen passende Maßnahmen. So werden Energieverluste reduziert, der Wärmekomfort gesteigert und Kosten gesenkt. Durch eine detaillierte Datenerfassung fließen Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Luftwechsel in die Berechnung ein. Das Ergebnis ist ein optimal abgestimmtes Heizkonzept mit ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen.

Wärmebrückenberechnung

Wärmebrückenberechnungen helfen, Energieverluste an Gebäudestellen zu identifizieren, an denen Wärme besonders leicht entweicht. Dadurch können gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt werden.

Förderberatung für energieeffizientes Sanieren und Bauen: Staatliche Förderung & Finanzierung

Wir holen das Beste aus Ihren Fördermöglichkeiten heraus! Wir übernehmen die komplette Planung und Kombination von Fördermitteln inkl. Antragstellung und Abwicklung.

Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle
Zuständig für Einzelmaßnahmen

20% Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik etc. und 50% Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Mehr Erfahren
KFW Förderung
KfW
Zuständig für Komplettsanierung, Neubau und Heizungstausch

Bis zu 37.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit und bis zu 70% für den Heizungstausch. Mehr Erfahren

Energieeinsparungen für Hausbesitzer in Barsbüttel: Dachsanierung 15-25%, Solaranlage 50-70%, Dämmung 20-30%, Fußbodenheizung 10-20%, Luft-Wärmepumpe 25-50%, Erdwärmepumpe 30-60%. Diagramm zur Veranschaulichung von energieeffizienten Sanierungen.

💡 Ihr Weg zur Energieeffizienz

Einfach und schnell mit unserem Konfigurator zur individuellen Energieberatung für Barsbüttel

So helfen wir unseren Kunden

Was unsere Energieberater in Barsbüttel auszeichnet

FS-Energieberater: Ihr Partner für energetische Sanierungen in Barsbüttel.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung

    Wir bieten Ihnen eine erste Beratung kostenlos und unverbindlich an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und erste Fragen zu klären.

  • Individuelle Lösungen

    Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die perfekt auf Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche abgestimmt sind.

  • Festpreisgarantie

    Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten eine transparente Kostenaufstellung mit einer Festpreisgarantie.

  • Unabhängigkeit

    Unsere Beratung ist unabhängig und neutral. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und bieten objektive Empfehlungen.

  • Kurzfristige Termine möglich

    Wir bieten Ihnen flexible und kurzfristige Besichtigungstermine, auch am Wochenende, um Ihre Zeit bestmöglich zu nutzen.

  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Unsere detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen Ihnen, wie sich Ihre Investition schnell amortisiert und langfristige Einsparungen ermöglicht.

  • Beratung zum Gebäude Energie Gesetz 2024

    Wir informieren Sie umfassend gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Energieberatung Preise

Leistung Bereich Preis
Allgemeine Beratung am Telefon Grundlagen & Erstgespräch Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude kostenlos
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Einfamilienhaus Wohngebäude ca. 1.250 – 1.800 €
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Mehrfamilienhaus Wohngebäude ca. 2.000 – 4.500 €
Sanierungsfahrplan (iSFP) Gewerbe Nicht-Wohngebäude auf Anfrage
Energetische Baubegleitung Projektbegleitung Wohngebäude 100 € pro Stunde 
Fördermittelberatung am Telefon Analyse & Antragsunterstützung Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude kostenlos
KfW- und BAFA-Anträge Beantragung & Abwicklung Wohngebäude ab 600 – 2.500 €
Erstellung von Energieausweisen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis Wohngebäude 200 – 620 €
Erstellung von Energieausweisen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis Nichtwohngebäude (Gewerblich) auf Anfrage
Heizlastberechnung Dimensionierung der Anlage Wohngebäude ab 750 €
Wärmebrückenberechnung Detailanalyse von Wärmebrücken Wohngebäude ca. 50 € pro Wärmebrücke

Gebäudearten die wir für Sie energieeffizient planen

Wohnungsbau

  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Passivhäuser
  • Niedrigenergiehäuser
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Wohnanlagen und Appartementhäuser
  • Denkmalgeschütze Gebäude

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Ärztezentren
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Industrie- & Technologieparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Sonderbauten

  • Wohnheime
  • Bildungsstätten
  • Gesundheitsbauten
  • Hotelgebäude
  • Pflegeimmobilien
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeitimmobilien
  • Betriebsimmobilien

Öffentliche Gebäude

  • Schulgebäude
  • Universitäten und Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Gemeindebauten
  • Kultur- und Veranstaltungszentren
  • Sportstätten
  • Verwaltungsgebäude

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:

Wohngebäude

Nicht Wohngebäude
Baubegleitung

Angebot & Service

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Individuelle Lösungen
  • Festpreisgarantie
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Unabhängigkeit
  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung zu Ihren Rechten & Pflichten GEG 2024
  • Energieberatung für Wohngebäude (DIN 18599)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN 18599)
  • Fördermittelberatung
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierungen
  • Baubegleitung
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Kundenbewertungen:

Bewertung 4,7 aus über
108 Kundenrezensionen

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Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Schritt 1: Vor Ort Termin

Wir führen ein persönliches Gespräch vor Ort, um Ihre Immobilie zu begutachten sowie Wünsche und Bedürfnisse zur Sanierung Ihres Eigenheims zu besprechen.

Schritt 2: Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Wir analysieren den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und identifizieren sanierungsbedürftige Komponenten.

Schritt 3: Individuellen (Sanierungs-)fahrplan abstimmen und erstellen

Wir helfen Ihnen, den passenden Sanierungsfahrplan auszuwählen und erstellen Ihren individuellen Plan.

Schritt 4: Abschlussgespräch führen

Wir besprechen die finalen Ergebnisse und übergeben Ihnen alle relevanten Dokumente zu Ihrem Sanierungsfahrplan.

Förderungen und Zuschüsse in Schleswig-Holstein und Barsbüttel 2025

Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse? Zuletzt aktualisiert vor 17 Tagen (am 22.01.2025)

  • Gebäudehülle
    Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, uw.)
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Gebäudenetzbau/-umbau mit 65% Wärmeerzeugung aus BEG EM TMA 3.2–3.7 oder unvermeidbarer Abwärme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemp.-Senkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, MSR-Technik, Staubreduzierung (80%), inkl. Staubmessungen, Abscheider, Nachverbrennung, Regelungssysteme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung
    5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit
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  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
    Sie können bis zu 70 % Ihrer Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung (z. B. Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen, Wasserstoff- oder Wärmepumpe) gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer seine neue Heizung innerhalb von zwei Jahren umsetzt, erhält zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen steht außerdem ein 5 % Effizienzbonus zur Verfügung. Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es zusätzlich einen 30 % Einkommensbonus. In Summe sind so Förderquoten von bis zu 70 % möglich.
    Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten
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  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
    Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
    ab 0,01 % bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
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  • Wohngebäude – Kredit
    Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    1,86% bzw. 25% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit)
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  • zuschuss-weg
    Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümern
    Darlehensbetrag: min. 5.000 Euro und max. 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer
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Baupflichten in Schleswig-Holstein und Barsbüttel 2025

Das müssen Sie wissen, bei einer energetischen Sanierung (Letztes Update 29.01.2025)

  • Diese Pflichten gelten nicht für Eigentümer, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Es betrifft jedoch alle Eigentümerwechsel nach 2002 – also auch rückwirkend.
    Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus den Eigentümer wechselt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, müssen innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt werden
  • Heizkessel
    Alte Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden (§ 72 GEG). Für jüngere Kessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Laufzeit. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Dämmung
    Bei der Dämmung besteht die Pflicht, das Dach oder die oberste Geschossdecke so zu sanieren, dass ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²·K) erreicht wird (§ 47 GEG). Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen sind ebenfalls zu dämmen, um Wärmeverluste zu vermeiden (§ 73 GEG)
  • Nach Eigentümerwechsel
    Nach einem Eigentümerwechsel müssen die oben genannten Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden, es sei denn, der neue Eigentümer wohnt bereits seit Februar 2002 im Gebäude.
  • Weitere Informationen

  • Fassadensanierung
    Bei vollständiger Erneuerung von Außenputz oder Fassadenbekleidung ist eine Dämmung mit U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K) Pflicht. Ausnahmen: Reparaturen unter 10 %, Denkmalschutz, oder Sanierung nach 1983.
  • Weitere Informationen

  • Energieberater sind Pflicht bei Fördermittel
    Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. über die KfW oder BAFA) muss ein Energieberater eingeschaltet werden.
  • Technische Mindestanforderungen
    Geförderte Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards gemäß den Förderbedingungen einhalten. Das prüft der Energieberater.
  • Weitere Informationen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, strengere Emissionsgrenzwerte einhalten
  • Betroffene Anlagen, die diese Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
  • Weitere Informationen

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien
    Bei der Installation neuer Heizungsanlagen muss sichergestellt werden, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Diese Vorgabe gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen und zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
  • Weitere Informationen

Die 6 wichtigsten Änderungen in 2025

Wichtige Infos für Eigentümer:innen in Barsbüttel und Umgebung – das müssen Sie jetzt wissen!

1. Förderungen bleiben weitgehend verfügbar

Die meisten Förderprogramme, wie Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und einzelne Sanierungsmaßnahmen, laufen trotz vorläufiger Haushaltsführung weiter.

  • KfW-Programm 455-B (Barrierefreiheit): Ab 2025 nicht mehr verfügbar.
  • Achtung bei hoher Nachfrage: Mittel könnten vorübergehend knapp werden.

Heizungsförderung

  • Wärmepumpen müssen an zertifizierte Smart-Meter-Gateways anschließbar sein.
  • Sperrfrist von 6 Monaten bei Förderzusageverzicht oder Programmwechsel.

KfW-Programm „Jung kauft Alt (JkA)“

  • Erwerb von Immobilien von Angehörigen jetzt förderfähig.
  • Sanierung zum „Effizienzhaus Denkmal EE“ eingeschlossen.

2. Gesetzesänderungen und Solarpflicht

  • GEG 2024: Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Solarpflicht: Neue Vorgaben in Bayern und Niedersachsen für Dachsanierungen.

3. CO2-Preis und Energiekosten steigen

  • CO2-Preis: Erhöhung auf 55 €/Tonne – Heizöl und Gas werden teurer.
  • Strompreise: Umlagen steigen um ca. 1,3 Cent/kWh.

4. Dynamische Stromtarife und Smart Meter

  • Dynamische Stromtarife: Pflichtangebot für Haushalte mit intelligentem Messsystem.
  • Recht auf Smart Meter: Bestellung beim Messstellenbetreiber möglich.

5. Steuerliche Änderungen bei Photovoltaik

  • Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit.
  • Einspeisevergütung sinkt leicht.

6. Weitere Änderungen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte: Ältere Holzfeuerungen müssen neue Standards einhalten.
  • Grundsteuer 2025: Umstellung auf neues System, individuelle Anpassungen möglich.

Logo Hinweis zur Haushaltsführung 2025

Bis mindestens Mitte des Jahres bleibt Deutschland in der vorläufigen Haushaltsführung. Förderanträge sind weiterhin möglich, jedoch können bei hoher Nachfrage Einschränkungen oder Verzögerungen auftreten.

Tipp: Planungen abschließen und Förderanträge frühzeitig stellen, um von den bestehenden Programmen zu profitieren!

Aktualisiert:

Wichtige Fragen zum Thema Energieberatung in Barsbüttel

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Neue reine Ölheizungen ohne erneuerbare Energien sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich verboten. Eine Ölheizung darf nur noch installiert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird (z. B. Hybridheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe).

Seit Anfang 2024 ist dieser Vertrag bei der Beantragung von Fördermitteln bei KfW oder BAFA Pflicht. Er schützt den Antragsteller vor finanziellen Risiken, da der Vertrag erst bei einer Förderzusage gültig wird oder bei einer Ablehnung automatisch entfällt.

Alte Konstanttemperaturkessel, die vor 1995 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, fallen unter die Austauschpflicht. Diese Regelung gilt jedoch nicht für moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Um zu erkennen, ob Sie einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel haben, können Sie zunächst das Typenschild auf dem Heizkessel überprüfen. Auf diesem Schild finden sich häufig Angaben zum Modell und zur verwendeten Technologie. Begriffe wie „NT“ für Niedertemperatur oder „Brennwert“ geben dabei Hinweise auf die Art des Kessels. Zusätzlich lohnt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung oder die technische Dokumentation Ihrer Heizung. Dort werden die spezifischen Merkmale der Technologie meist genauer beschrieben. Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für Brennwertkessel ist der Kondensatablauf. Dieser dient dazu, das Wasser, das durch die Nutzung der Abgaswärme entsteht, abzuleiten und ist bei älteren Technologien nicht vorhanden.

Die Kosten für eine ausführliche Energieberatung variieren je nach Art des Gebäudes und Umfang der Beratung. Für ein Einfamilienhaus mit etwa 150 Quadratmetern liegen die Kosten bei etwa 600 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Parteien betragen die Kosten etwa 700 bis 750 Euro. Für größere Mehrfamilienhäuser mit rund 10 Parteien belaufen sich die Kosten auf 1.400 bis 1.600 Euro.

Um einen passenden Energieberater zu finden, kannst du seriöse Onlineportale nutzen, die Energieberater listen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale vor Ort Beratung an, und Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis können ebenfalls hilfreich sein.

Bei einer Vor-Ort-Beratung durch die Verbraucherzentrale zahlen Bauherren einen Eigenanteil von bis zu 30 Euro, während der Staat den Rest der Kosten übernimmt.

Die Kosten für einen Bedarfsausweis variieren. Ein online bestellter Bedarfsausweis kostet etwa 100 Euro, während die Erstellung durch einen Energieberater vor Ort zwischen 300 und 500 Euro liegt.

Eine Energieberatung ist erforderlich, wenn du Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) nutzen möchtest. Für kleinere Maßnahmen wie den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich ist sie jedoch nicht verpflichtend.

Die Dauer einer Energieberatung hängt vom Umfang ab. Telefonische Beratungen bei der Verbraucherzentrale dauern in der Regel 30 bis 45 Minuten, während Vor-Ort-Termine mehrere Stunden in Anspruch nehmen können.

Ja, viele Energieberater bieten auch Online-Beratungen an, bei denen du wichtige Unterlagen und Fotos digital einreichen kannst.

Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden.

Ein Energieberater kann Maßnahmen empfehlen, wie die Verbesserung der Dämmung, den Einsatz effizienter Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien, um den Energieverbrauch zu senken.

Ja, eine Energieberatung kann bereits in der Planungsphase eines Neubaus sinnvoll sein, um von Anfang an eine optimale Energieeffizienz zu gewährleisten.

Die Luftdichtheit ist entscheidend, um Wärmeverluste zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern. Ein Energieberater kann Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftdichtheit vorschlagen.

Ein Energieberater sollte über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierungen verfügen, wie beispielsweise als Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder durch die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Eine energetische Beratung sollte bei größeren Sanierungsprojekten, bei Änderungen der Gebäudenutzung oder bei steigendem Energieverbrauch alle paar Jahre durchgeführt werden.

Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach und Wänden, der Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Heizung und die Installation einer Photovoltaikanlage.

Energetische Sanierungen müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen, das Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festlegt.

Ja, Ausnahmen gelten zum Beispiel für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, oder wenn die Maßnahmen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind.

Die KfW und das BAFA bieten zahlreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen, wie Zuschüsse oder Kredite für Dämmung, Fenster, Heizung und Boni für Effizienzhaus-Standards.

Wenn mehr als 10 % eines Bauteils erneuert oder verändert werden (z. B. Dach, Fassade, Fenster), müssen die neuen Bauteile die GEG-Anforderungen erfüllen.

Ein Energieberater unterstützt bei der Erstellung von Energieausweisen, Sanierungskonzepten, der Beantragung von Fördermitteln und begleitet Sanierungsprojekte, um die Energieeffizienz deines Hauses zu verbessern.

Ein Energieberater kennt die aktuellen Anforderungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, kann maßgeschneiderte Lösungen anbieten und hilft bei der Beantragung von Fördermitteln, was die Beratung sehr sinnvoll macht.

Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung können direkt zu 50 Prozent steuerlich abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Es ist sinnvoll, Baupläne des Hauses, Verbrauchsabrechnungen der letzten 2-3 Jahre (Strom, Heizung und Wasser) sowie aussagekräftige Fotos (z.B. vom zu dämmenden Dach oder Schimmelpilz) zur Beratung mitzubringen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern eine verpflichtende Beratung vor.

Es gibt verschiedene Arten von Energieberatern, darunter solche für Energieaudits nach DIN 16247-1, für Wohngebäude, für Nicht-Wohngebäude (DIN V 18599), für Anlagen/Produktionsprozesse und für Energie-Contracting-Orientierungsberatung.

Über Suchportale oder Branchenverzeichnisse kannst du einen Energieberater finden. Achte darauf, dass der Berater zertifiziert ist, beispielsweise als Energie-Effizienz-Experte (EEE).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2020 ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater vor, wenn umfangreiche Sanierungen an Ein- oder Zweifamilienhäusern durchgeführt werden.

Der Energieberater prüft das Gebäude auf Schwachstellen wie veraltete Heizungen, fehlende Dämmung und undichte Gebäudehüllen und berechnet, wo wie viel Energie verloren geht.

Die Kosten für eine energetische Sanierung variieren je nach Maßnahme. Beispielsweise kostet die Dämmung von Wasserleitungen ab 5-10 Euro pro laufendem Meter, die Geschossdeckendämmung ab 50 Euro pro Quadratmeter und die Dachdämmung ab 100-180 Euro pro Quadratmeter.

Ein guter Energieberater zeichnet sich durch neutrale und unabhängige Beratung aus, bewertet das Gebäude ganzheitlich und erkennt mögliche Baumängel.

Bis 2033 sollen alle Gebäude mindestens die mittlere Effizienzklasse erreichen, und ab 2030 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude gebaut werden.

Die Kosten für die Komplettsanierung eines Hauses liegen grob zwischen 600 und 1.600 Euro pro Quadratmeter. Ein 100 Quadratmeter großes Haus kann somit zwischen 60.000 und 160.000 Euro kosten.

Ein Energieberater kann dir dabei helfen, die passenden Fördermöglichkeiten für deine energetische Sanierung zu finden und dich bei der Antragstellung unterstützen.

Eine energetische Sanierung kann den Energieverbrauch und die Energiekosten erheblich senken, den Wohnkomfort erhöhen und den Wert deiner Immobilie steigern.

Wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nicht ausreichend gedämmt ist, schreibt das GEG vor, diese nachzurüsten. Der U-Wert muss dabei 0,24 W/(m²·K) oder besser erreichen.

Ja, Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind (Einbau vor 1995), müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt.

Neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen (sofern noch nicht geschehen) und veraltete Heizkessel austauschen.

Werden Fenster ausgetauscht, müssen die neuen Fenster die aktuellen U-Wert-Vorgaben des GEG erfüllen (maximal 1,3 W/(m²·K)).

Ja, wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert oder verputzt werden, müssen die betroffenen Teile nach GEG gedämmt werden. Der U-Wert darf dann maximal 0,24 W/(m²·K) betragen.

Verstöße gegen das GEG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
Energieberater Barsbüttel (Schleswig-Holstein)
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